Pressemitteilung
PM 039/2012 „Die Reform EU-Vergaberechts darf nicht die interkommunale Zusammenarbeit verhindern“
Die Pläne der EU-Kommission zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Möglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, seien grundsätzlich positiv.
„Die Reform des EU-Vergaberechts darf die bewährte Praxis der interkommunalen Zusammenarbeit nicht verhindern. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass sowohl die vertikale In-House-Vergabe als auch die horizontale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen grundsätzlich den Regeln des Vergaberechts unterliegen soll. Dies würde in Zukunft eine interkommunale Zusammenarbeit zum Beispiel in Form von Verwaltungsgemeinschaften vor große Hindernisse stellen. Hier muss die grün-rote Landesregierung eingreifen“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Europa, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL, am Mittwoch (15. Februar) anlässlich der Beratungen zum EU-Vergaberecht im Ausschuss für Europa und Internationales. In einem interfraktionellen Antrag fordere der Ausschuss die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass sowohl die vertikale In-House-Vergabe als auch die horizontale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern nicht eingeschränkt, sondern erleichtert wird.
„Die Pläne der Kommission, eine eigene Richtlinie zur Konzessionsvergabe zu schaffen, lehnen wir ab. Weder ist der Mehrwert einer solchen EU-weiten Regelungen gegeben noch ist der Aufwand für die öffentlichen Auftraggeber verhältnismäßig“, erläuterte Reinhart. Die Landesregierung sei aufgefordert, diese Subsidiaritätsbedenken in die weiteren Beratungen auf Bundesebene und bei der EU einzubringen.
Die Pläne der EU-Kommission zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Möglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, seien grundsätzlich positiv. Letztlich müsse die Kommission jedoch auf die Erfordernisse der Kommunen eingehen und mit der Reform des Vergaberechts zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens beitragen. „Die von kommunaler Seite erhobene Forderung nach Erhöhung der Schwellenwerte unterstützt die CDU-Landtagsfraktion“, so Reinhart.