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25.04.2008

Reform des Schornsteinfegerwesens: Ablehnung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung

Stefan Mappus MdL: „Das Gesetz ist eine Mogelpackung“

Die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg lehnt den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Schornsteinfegerwesens ab. „Das Gesetz bringt nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Auch finanzielle Entlastungen für die Bürger werden mit dem Gesetz nicht erreicht – ganz im Gegenteil, es sind sogar Mehrkosten zu erwarten. Wettbewerb wird nur auf dem Papier eingeführt. Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Das Land wird deshalb den Entwurf im Bundesrat ablehnen“, sagte der CDU-Fraktionsvor-sitzende Stefan Mappus am Freitag (25. April 2008) in Stuttgart.

Laut Mappus hat das Land die Thematik bereits im Jahr 2003 aufgegriffen. Die Abschaffung der so genannten Doppelmessung, wonach der Heizungsfachmann zwar die Abgasmessung durchführen, aber nur der Schornsteinfeger rechtsverbindlich die Werte als zulässig bescheinigen darf, habe bei der Entbürokratisierungsinitiative des Landes ganz oben gestanden. „Wir können den Bürgern doch nicht erklären, dass bei Kraftfahrzeugen die Abgasmessung von Fachwerkstätten durchgeführt und auch eine ASU-Plakette zugeteilt werden kann, bei den Heizungen im Haus dies aber nicht möglich sein soll. Wenn ein angebliches Reformgesetz nicht einmal diesen Missstand beseitigt, ist es kein Reformgesetz“, erklärte Mappus. Mit Blick darauf begrüße er zwar die geplante Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots für Schornsteinfeger, umgekehrt müssten aber auch Beschränkungen für das eng verwandte Sanitär-, Heizung-, Klimahandwerk aufgehoben werden.

Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Reform des Schornsteinfegerwesens soll ein so genannter Bezirksbevollmächtigter den früheren Bezirksschornsteinfegermeister ersetzen. Die Kehrbezirke sollen in Verwaltungsbezirke umbenannt und diejenigen Bürger, die anstelle des neuen Bezirksbevollmächtigten für bestimmte Arbeiten einen „freien Schornsteinfeger“ mit Kehrarbeiten betrauen, müssten den Vorgang mit Formblättern belegen. Würden seitens des Bezirksbevollmächtigten Eintragungen in diesen Formblättern moniert oder von Wettbewerbern durchgeführte Arbeiten als nicht fachgerecht bemängelt, soll der Bürger sogar mit einem bürokratischen Anhörungsverfahren konfrontiert werden, das mit Sanktionen verbunden werden kann. Auch die Ausschreibung und Bestellung der Bezirksbevollmächtigten bedeuten für die zuständigen Behörden einen beachtlichen Verwaltungsaufwand.

„Kein Mensch versteht, für was der Bezirksbevollmächtigte eigentlich zuständig ist und welche Arbeiten auch andere Schornsteinfeger machen dürfen“, betonte Mappus. Die Arbeiten würden außerdem teurer, weil nur für einen Teil eine Gebührenordnung gelte, für den größten Teil aber die Preise frei gestaltet werden könnten. “Das Gesetz gehört deshalb zügig und grundlegend überarbeitet,“ so Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus abschließend.

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