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15. Februar 2012

Die Reform des EU-Vergaberechts darf die bewährte Praxis der interkommunalen Zusammenarbeit nicht verhindern!

Die Pläne der EU-Kommission zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Möglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, seien grundsätzlich positiv.

„Die Reform des EU-Vergaberechts darf die bewährte Praxis der interkommunalen Zusammenarbeit nicht verhindern. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass sowohl die vertikale In-House-Vergabe als auch die horizontale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen grundsätzlich den Regeln des Vergaberechts unterliegen soll. Dies würde in Zukunft eine interkommunale Zusammenarbeit zum Beispiel in Form von Verwaltungsgemeinschaften vor große Hindernisse stellen. Hier muss die grün-rote Landesregierung eingreifen“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Europa der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL, am Mittwoch (15. Februar) in Stuttgart.

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