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Keine Einführung von Scharia-Gerichten in den Bundesländern!
Integrationsministerin Öney stimmt Forderung des integrationspolitischen Sprechers Dr. Bernhard Lasotta MdL zu!

„Ich begrüße nachdrücklich die ablehnende Haltung des baden-württembergischen Justizministers Rainer Stickelberger (SPD) zum Vorstoß seines rheinland-pfälzischen Amtskollegen und Parteifreundes Jochen Hartloff, in Deutschland sogenannte Scharia-Gerichte einzuführen. Diese Schiedsgerichte sollen auf Grundlage des islamischen Rechts etwa bei Unterhaltsfragen, Scheidungen und Geschäftsverträgen befriedend wirken. Dies wäre eine Kapitulation vor unserem Rechtsstaat, es wäre integrationshemmend und die Gerechtigkeit wäre dem Zufall überlassen. Minderheiten und beispielsweise Frauen würden dadurch massiv benachteiligt“, erklärte integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Bernhard Lasotta MdL, am Samstag (4. Februar). Aufgrund traditioneller Rechtsauffassung im Islam würden auch immer wieder Zwangsverheiratungen, Ehrenmorde, Genitalverstümmelungen und die Unterdrückung der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen, Homosexuellen und Minderheiten gerechtfertigt, so Lasotta.
„Der Vorschlag ist nicht nur rechtspolitisch falsch, sondern wirkt auch integrationshemmend. Menschen, die bei uns leben, egal welcher Herkunft, müssen sich an die deutsche Rechtsprechung halten. Sie müssen aber auch die Sicherheit haben, nicht mit der Scharia gerichtet zu werden“, betonte Lasotta. Eine klare Trennung von Religion und Staat, so wie es die deutsche Rechtsprechung vorsieht, sei mit der Scharia nicht gegeben.
„Mit dem durch den rheinland-pfälzischen Justizminister gemachten Vorschlag erhärtet sich der Verdacht, dass hier nur Klientelpolitik zugunsten einer Wählergruppe gemacht werden soll, wie der sofortige Beifall einiger Verbände zeigt. Anstatt offene Probleme gezielt anzugehen, wird davor kapituliert. Hartloff begeht damit einen Offenbarungseid gegenüber der Rechtsprechung und seinem Amt, in dem er eigentlich dafür sorgen muss, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich und gerecht behandelt werden“, betonte Lasotta. Die Scharia werde in islamisch geprägten Ländern unterschiedlich ausgelegt und sei damit beliebig und nicht überprüfbar. Es dürfe keinerlei rechtsfreie Räume oder gar Sonderbehandlungen geben.
„Damit würden zwei Schritte in der Integrationsarbeit rückwärts gemacht. Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass keine Parallelgesellschaften entstehen und die Rechte der Frauen gestärkt werden. „Zum Glück hat der baden-württembergische Justizminister Stickelberger diesen Gedanken aus rechtspolitischer Sicht eine Absage erteilt“, sagte Lasotta. Er forderte die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney auf, sich auch aus integrationspolitischer Sicht, von den abstrusen Ideen zu distanzieren. Darüber hinaus erwarte er von ihr eine Antwort auf die Frage, wie man gegen die jetzt schon agierenden sogenannten „Friedensrichter“ in islamischen Bevölkerungsgruppen vorgehen könne. „Ich selbst habe dazu den Vorschlag gemacht, hierfür einen neuen Straftatbestand einzurichten“, erklärte Lasotta.
Integrationsministerin Öney distanzierte sich noch am Wochenende von den rheinland-pfälzischen Vorschlägen und erklärte, Scharia-Gerichte werde es in keinem Bundesland geben.