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Mit der Asylaufenthaltsverordnung unterläuft die grün-rote Landesregierung den Willen des Bundesgesetzgebers.
Lücke in der Verordnung könnte sich eines Tages rächen!

„Mit der Asylaufenthaltsverordnung unterläuft die grün-rote Landesregierung den Willen des Bundesgesetzgebers. Wer annimmt, dass in Baden-Württemberg als Flächenland die Residenzpflicht über einen Ausnahmetatbestand aufgehoben werden kann, muss sagen, wo in Deutschland die bundesgesetzlich normierte Residenzpflicht dann überhaupt noch gelten soll. Außerdem vernachlässigt die Verordnung die Sicherheit der Bevölkerung. Sie schließt zwar Personen von der Freizügigkeit aus, die bereits Straftaten begangen haben, nicht aber Personen, von denen dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Deshalb ignoriert Innenminister Gall das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Nachträgliche Anordnungen von Aufenthaltsbeschränkungen sind nicht so wirksam wie der Ausschluss von gefährlichen Personen von Anfang an. Ich hoffe nur, dass sich diese Lücke in der Verordnung nicht eines Tages rächen wird“, so der Integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Bernhard Lasotta am Dienstag (14. Februar) in Stuttgart zur Ankündigung von Innenminister Gall, die Residenzpflicht für Asylbewerber zu lockern.