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14. Februar 2012

„Soziale Belange der Mieter und der Angestellten der LBBW Immobilien GmbH müssen gewährleistet werden“

Die Regierungsfraktionen haben klar die Profitinteressen in den Vordergrund gestellt.

„Die Regierungsfraktionen, die nunmehr alleine die Interessen des Landes als Eigentümer der LBBW im Aufsichtsrat vertreten, haben klar die Profitinteressen in den Vordergrund gestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob die LBBW ihren öffentlichen Auftrag als Landesbank des Landes Baden-Württemberg überhaupt noch gerecht werden kann“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, am Dienstag (14. Februar) in Stuttgart. Vor diesem Hintergrund sei nicht vermittelbar, wenn wegen eines kleinen Profits die Wertschöpfung aus Eigentum und Bewirtschaftung von 22.000 Wohnungen aus dem Land gegeben werde.

„Die GRÜN-ROTE Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben, dass die Auflage der EU-Kommission zum Verkauf der von der LBBW-Immobiliengruppe gehaltenen Wohnungsbestände sozial verantwortlich und mit dem Ziel nachhaltiger Bewirtschaftung umgesetzt werden soll. Weiter steht im Koalitionsvertrag, dass den Regierungsfraktionen der soziale Schutz der Mieter und der Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen wichtig sei. Die Regierungsfraktionen hätten im Koalitionsvertrag weiter festgehalten, dass sie an potenzielle Käufer die Erwartung hätten, dass sie bereits Erfahrungen auf den baden-württembergischen Wohnungsmärkten gesammelt und sich als verlässliche Partner der Kommunen engagiert hätten.

„Dem Vernehmen nach macht der Unterschied zwischen dem erfolgreichen Bewerber Patrizia und des unterlegenen Bieters Baden-Württemberg Konsortium bei einem Gesamtkaufpreis von rd. 1,43 Mrd. EUR gerade 30 Millionen Euro und damit lediglich 2 Prozent aus. Eine Sprecherin der EU-Kommission hat erklärt, dass das wirtschaftlich beste Angebot nicht unbedingt das höchste Angebot sein muss“, so Hauk.

Unstreitig sei es, dass die Bestandsgarantie für Mieter des Konkurenzangebots höher gewesen sei.