Finanzen
Nachhaltige Finanzpolitik: Gestaltungspielraum sichern - Notwendiges ermöglichen

Was in dieser Legislaturperiode noch zu tun ist
Glückspielstaatsvertrag Neuausrichtung
Am 08.09.2010 hat der EuGH in den deutschen Vorlageverfahren zum deutschen Lotterie- und Sportwettmonopol (VG Stuttgart, VG Gießen und VG Schleswig-Holstein) über die europarechtliche Zulässigkeit des staatlichen Lotterie- und Wettmonopols entschieden. Die Meldungen, dass das Monopol gekippt worden sei oder dass der Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) nicht mehr gelte, stimmen nicht. Der EuGH hat allerdings auf Punkte hingewiesen, die das Glücksspielmonopol in Frage stellen können. Die Unvereinbarkeit der Regelungen des Glücksspielmonopols mit Europarecht muss aber erst noch von einem nationalen Gericht unter Berücksichtigung der Ausführungen des EuGH festgestellt werden. Bis dahin ist der GlüStV uneingeschränkt anzuwenden.
Die Fraktion hat sich am 28. September 2010 für eine Fortentwicklung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages unter Beibehaltung des Lotterie- und Sportwettenmonopols ausgesprochen. Dies beinhaltet auch die Einbeziehung des gewerblichen Spiels (Spielautomaten u.a.).
Länderfinanzausgleich
Das Land Baden-Württemberg ist das einzige Land, das seit Beginn des Länderfinanzausgleichs stets Zahlerland gewesen ist. Von 2000 bis heute lag die Einzahlung des Landes in den Länderfinanzausgleich im engen Sinn (d.h. ohne den Umsatzsteuerausgleich) bei durchschnittlich knapp 2 Mrd. EUR p.a. Der AK II unterstützt aus diesem Grund die Landesregierung bei ihrem Vorhaben, im Klageweg gegen den Länderfinanzausgleich vorzugehen. Es ist nicht akzeptabel, dass Nehmerländer Vorteile gewähren, die Geberländer nicht gewähren können (Verzicht auf Studiengebühren, Verzicht auf Kindergartengebühren u.ä.).
Einführung der Doppik für das Land
Der Landtag hat am 22. April 2009 für die Kommunen die verbindliche Einführung eines kaufmännischen Rechnungswesens beschlossen (Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts). In der weiteren Umsetzung des neuen kommunalen Haushaltsrechts wird auf das Land sicherlich wieder die Forderung zukommen, die Doppik einzuführen. Der AK II setzt sich bereits seit geraumer Zeit dafür ein, dass auch beim Land das Rechnungswesen entsprechend umgestellt wird, soweit die bundesrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Auch auf Initiative von Baden-Württemberg wurde das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durch das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGModG) geändert. Es ist am 01. Januar 2010 in Kraft getreten und sieht vor, dass das Haushaltswesen des Bundes und der Länder für die Doppik geöffnet werden kann. Eine Verpflichtung hierzu besteht indes nicht.
Fortentwicklung Basel III
Im Kern geht es bei Basel III um Empfehlungen, die nach derzeitigem Stand u.a. neue Standards zur Hinterlegung von Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsquoten enthalten. Für den AK II gilt es jetzt, den Prozess weiter zu begleiten und dabei insbesondere darauf zu achten, dass keine Regelungen hinsichtlich der Kapitalausstattung beschlossen werden, die die Kreditversorgung der Unternehmen und der Privatpersonen, aber auch der öffentlichen Hand einschränken könnten.
Begleitung der Umstrukturierung der LBBW
Die LBBW muss circa 40 Prozent ihrer Aktiva des Jahres 2008 (448 Milliarden Euro) abbauen; ein Großteil dieses Abbaus soll bis 2013 erreicht werden. Damit verbunden sind eine Senkung der Kosten um 700 Millionen Euro jährlich und der Abbau von 2.500 Stellen. Zu den Auflagen der EU gehören ferner eine Straffung des Auslandsnetzes sowie der Verkauf von Beteiligungen. Der AK II wird diese Umstrukturierung weiter begleiten.
Daueraufgabe Haushaltskonsolidierung
Die Haushaltskonsolidierung ist Daueraufgabe. Hierzu gehören u.a. die Begleitung aktueller Gesetze, die Begleitung möglicher Einsparprogramme vor der Landtagswahl und auch der Bürokratieabbau (Die Landesregierung hat am 24. Februar 2010 den Staatssekretär im Finanzministerium, Herrn Dr. Stefan Scheffold MdL, zum neuen Beauftragten der Landesregierung für Bürokratieabbau, Deregulierung und Aufgabenabbau bestellt.).