Finanzen
Solide Finanzen – konsequente Haushaltspolitik

Was bisher erreicht wurde
2 Jahre Nullverschuldung und Schuldenbremse
Mit dem Ende 2007 in der Landeshaushaltsordnung verankerten Neuverschuldungsverbot hat das Land eine sehr wichtige haushaltspolitische Strukturentscheidung getroffen. Damit ist auch in Zukunft ein ausgeglichener Haushalt vorgeschrieben. Die Ende 2007 erreichte Verschuldung des Landes muss künftig die Obergrenze sein. Die Schuldenbremse in § 18 Landeshaushaltsordnung verpflichtet zur Vorlage eines Tilgungsplans, in dem die Schuldentilgung binnen 7 Jahren dargestellt werden muss, sofern neue Schulden aufgenommen werden.
Es gilt die „schwarze Null“ schnellstmöglich wieder zu erreichen und dann dauerhaft zu halten. Der Tilgungsplan ist in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung enthalten: die Schulden für 2010 sollen ab 2014 und ab 2015 die Schulden für 2011 getilgt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung wird gleichzeitig die Neuverschuldung bis 2014 auf null abgesenkt. Damit ist der weitere Konsolidierungspfad vorgezeichnet
Mit dem dritten Nachtragshaushalt 2011 wurde ein Sparpaket in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt und die Neuverschuldung um mehr als 2 Milliarden Euro zurückgeführt. Gleichzeitig werden über 175 Millionen Euro in konkrete Zukunftsprojekte investiert.
Versorgungsbericht
In dieser Legislaturperiode wurde der erste Versorgungsbericht des Landes vorgelegt. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen haushaltspolitischen Meilenstein. Eine Herausforderung der nächsten Jahre sind die stark steigenden Versorgungsausgaben für die Bediensteten des Landes. Diese steigen von heute 2011 mit rd. 3,6 Milliarden Euro auf bis zu 5,7 Milliarden Euro in 2020 an. Deshalb wurde auch zusätzlich zur bestehenden Versorgungsrücklage mit dem Nachtrag 2007/2008 ein Versorgungsfonds aufgelegt und dieser mit 500 Millionen Euro ausgestattet. Ab 2009 werden für jeden neu eingestellten Beamten jährlich 6.000 Euro zurückgelegt. Derzeit haben beide Fonds zusammengerechnet ein Volumen von rd. 1,9 Mrd. EUR.
ZIP und LIP - Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes und Infrastrukturprogramm des Landes
Für Baden-Württemberg stehen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes rd. 1,24 Mrd. EUR für Investitionen zur Verfügung. Zum Stand Mitte August wurden für kommunale und Landesinvestitionen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Bundesmittel in Höhe von knapp 1,22 Mrd. EUR bewilligt. Die bisher verausgabten Bundesmittel belaufen sich auf 429 Mio. EUR. Von den Mitteln des Landesinfrastrukturprogramms in Höhe von 431 Mio. EUR konnten inzwischen 391 Mio. EUR bewilligt werden.
Im Rahmen beider Konjunkturprogramme wurden damit ca. 6.170 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von gut 2,1 Mrd. EUR bewilligt.
Einlagensicherung
Durch einen fraktionsübergreifenden Antrag wurde die Landesregierung aufgefordert, den jetzigen Entwurf der EU zur Einlagensicherungsrichtlinie im Bundesrat abzulehnen und die Aufrechterhaltung der bisherigen Sicherungssysteme und Sicherungsniveaus in Deutschland zu fordern. Die Institutssicherung der Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen soll damit aufrecht erhalten werden.